Rückgabe von Schulen an die Evang. Kirchengemeinde A.B. in Zeiden

Durch die Schulreform vom 3. August 1948 und die damit verbundene Verstaatlichung der konfessionellen Schulen, die sich bis 1948 im Eigentum der Kirche befanden, trat im Schulwesen Rumäniens eine große Wende ein, die für die Evangelische Landeskirche in Siebenbürgen und die Kirchengemeinden vor Ort eine Zäsur besonderer Tragweite bedeutete.

Die innenpolitische Lage in Rumänien ist seit einigen Jahren von dem Bemühen geprägt, die Strukturen des Landes gemäß den EU-Forderungen zu reformieren, um die Auflagen für die mögliche Aufnahme in die EU ab 1.1.2007 zu erfüllen. Bereits 2003 wurde mittels eines Referendums eine neue Verfassung angenommen.

Zur staatlichen Rückgabe bzw. Entschädigung von Eigentum an Gebäuden , das 1948 vom kommunistischen Regime enteignet oder beschlagnahmt worden war, wurde Anfang 2001 vom Parlament ein Gesetz verabschiedet. Mit Gesetzen aus den Jahren 2002 bzw. 2004 wurde den Religionsgemeinschaften und Verbänden nationaler Minderheit zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, Anträge auf Restitution von Eigentum zu stellen. Diese Gesetze wurden u.a. auch auf Druck des Deutschen Landesforums (DFDR) 2005 novelliert, um die Verfahren und die Eigenturmsrückgabe zu beschleunigen.

Aus gut informierten Kreisen wurde jetzt bekannt, dass die Evang. Kirchengemeinde A. B. Zeiden nachstehende Schulen und Gebäude mittlerweile zurückbekommen hat und diese Immobilien nach 58 Jahren wieder ins Kircheneigentum übergehen. Hierbei handelt es sich um:

Schule auf der Promenade gegenüber dem Böttcherturm (erbaut 1833-1834) - ehemaliges Mädcheninternat


„Ehem. Evangelische Mädchenschule“ auf dem so genannten Pfarrhöfchen, auf der Westseite der Kirchenburg (erbaut 1853)


"Ältere neue evang.“ Schule in der Marktgasse (erbaut 1886)


Neue deutsche Schule (erbaut 1938)

 

Alter deutscher Kindergarten in der Hintergasse (erbaut 1929-1930)


Über die Verwendbarkeit, evtl. Veräußerung, Vermietung, Verpachtung oder gar den Verkauf dieser Gebäude (die von der Bausubstanz und Verwertbarkeit unterschiedlich zu bewerten sind), hat das Presbyterium in den nächsten Monaten zu entscheiden. Der Vorstand der Zeidner Nachbarschaft begrüßt diese längst fällige innenpolitische Entscheidung in Rumänien und hofft, dass das Presbyterium der Evang. Kirchengemeinde A.B. Zeiden in Abwägung ihrer Möglichkeiten und Interessen, bei seinen Entscheidungen, bei denen der zu erwartende EU-Beitritt Rumäniens sicherlich auch eine Rolle spielen wird, Fingerspitzengefühl und Weitsicht zeigen wird und die Anregungen des Vorstandes der ZN beherzigt.

Helmuth Mieskes, Böbingen